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  • Sanitär
    ist Kunst

  • Heizung ist
    Leidenschaft

Das können wir für sie tun

HEIZUNG

  • Installation von Heizsystemen
  • Brennstoffzelle
  • Kesselmontage & Kesseltausch
  • Service-, Wartungs- und
    Reperaturarbeiten
  • Öltank-Check

SANITÄR

  • Trinkwasserinstallation
  • Wasseraufbereitung
  • Abwasserinstallation
  • Badsanierung
  • Service-, und Wartungsarbeiten
  • Trinkwasser-Hygiene-Check

LÜFTUNG

  • Lüftungsanlagen im mittleren Bereich
  • kontrollierte Wohnraumlüftung

GAS – INSTALLATION

  • Sanierung von Gasleitungen
  • Installation, Wartung und Reparatur von Erdgas- bzw. Flüssiggasanlagen
  • Gas-Check

ALTERNATIVE ENERGIEN

  • Solartechnik, Solaranlagen
  • Wärmepumpen
  • Festbrennstoffe

KUNDENDIENST

  • umfassenden Wartungsservice zu allen angebotenen Leistungen
  • Notdienst für unsere Kunden

Unsere Checks on Top

GAS-CHECK

  • Dichtheitsprüfung
  • Kontrolle der Befestigung
  • Sichtprüfung fachgerechter Installation nach den
    geltenden Regeln der Technik

TANK-CHECK

  • Überprüfung der Tankanlage und Leitungen auf Dichtheit und Beschaffenheit – Kontrolle der Einhaltung von §19 Wasserhaushaltsgesetz
  • Funktionskontrolle sicherheitstechnischer
    Einrichtungen

HYGIENE-CHECK

  • Begutachtung und Beurteilung von Trinkwasserinstallationen
  • Erstellung von Wasserproben

Sie werden nicht warm mit ihrer Heizung?

Wartung und Service

HEIZUNGS – WARTUNG

  • Wartungs-, Reinigungs-, und Instandhaltungsarbeiten von Heizungsanlagen, Kesseln oder Brennern sämtlicher Hersteller bzw. verschiedenster Brennstoffarten.

SANITÄR

  • Hygiene-Check: Begutachtung und Beurteilung von
    Trinkwasserinstallationen,
    Erstellung von Wasserproben
  • Reinigen und desinfizieren
    kontaminierter Trinkwasserleitungen
  • Wartung von Abwasserhebeanlagen
  • Wartung Fettabscheider
    (Gaststättengewerbe)
  • Wartung von
    Wasseraufbereitungsanlagen

Ihre Vorteile

Wissenswertes für Sie

ldeal für Ein,- Mehrfamilienhausbesitzer und Gewerbe: Beim WärmeService übernehmen die Kreuznacher Stadtwerke zusammen mit dem örtlichen SHK-Handwerk die komplette Planung, lnstallation und Wartung lhrer neuen Heizung auf eigene Rechnung. Dadurch sparen Sie die komplette Erstinvestition für die neue Anlage und zahlen dafür lediglich eine monatliche Wärmerate.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gerade ein neues Eigenheim planen oder lhre alte Heizung gegen eine neue austauschen und modernisieren möchten. Wir realisieren lhre neue Heizung anlagen- und brennstoffunabhängig von Erdgas über Pellets bis zu Mini-Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen und Brennstoffzellen.

Mehr Informationen unter Stadtwerke KH

Dekra warnt: Mängel an überalterten Heizöltankanlagen aus Kunststoff. Heizölanlage regelmäßig überprüfen und warten. Bei Gewässerverunreinigungen drohen hohe Bußgelder!

Viele der bestehenden Heizöllagertanks aus Kunststoff in Deutschland sind bereits älter als 25 Jahre. Diese Altanlagen entsprechen oft nicht mehr den technischen Regelwerken, stellen die Sachverständigen von DEKRA fest. Damit ist ein erhöhtes Risiko eines Boden- und Gewässerschadens gegeben, der meist mit hohen Kosten verbunden ist.

Heizöllagertanks aus Kunststoff sind für eine Betriebsdauer von 25 bis 30 Jahren ausgelegt. Falls der Betreiber seine Anlage länger betreibt, ist eine Absicherung im Schadensfall durch die Versicherung in der Regel ausgeschlossen. Sollten diese Altanlagen zudem auch noch erhebliche Mängel aufweisen, ist eine Ausmusterung der überalterten Tankanlage dringend geboten und Zeit, über den Einbau moderner Öltanks nachzudenken. Moderne Heizöltanks sind doppelwandig, benötigen keine bauseitige Auffangwanne und besitzen eine wirksame Diffusionssperre (Geruchssperre).

Als Beispiele für typische Mängel nennen die Experten:

  • Die Ausbildung eines „Elefantenfußes“, eine Einbuchtung an den unteren Ecken des Tanks nach innen mit Verlust der Stabilität der Tankanlage.
  • Die Absenkung des Tankdaches (Sattelbildung), diese kann zu Undichtheiten an den angeschlossenen Rohrleitungen (Befüll-, Entlüftungs-, Entnahmeleitung) führen.
  • Die Versprödung, Verfärbung oder Rissbildung (z.B. durch Sonneneinstrahlung in den Lagerraum)

Heizölschäden, die den Boden oder das Grundwasser verunreinigen und einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften darstellen, können sehr teuer werden. Neben den Kosten für die Beseitigung des Schadens drohen dem Verursacher auch hohe Bußgelder. Bei Verstößen gegen die Prüf- und Wartungsvor-schriften tritt selbst eine Gewässerschutzversicherung nur eingeschränkt für Schäden ein.

Grundsätzlich sind alle Betreiber, auch Privatleute, verpflichtet, Heizöltankanlagen laufend auf äußerlich sichtbare Schäden zu überprüfen und regelmäßig warten zu lassen. Wer sich die regelmäßige Kontrolle nicht selbst zutraut, muss einen Fachbetrieb damit beauftragen. Vorgeschrieben ist weiter eine in der Regel jährliche Wartung der Sicherheitseinrichtungen von einem anerkannten Fachbetrieb und in bestimmten Abständen (je nach Volumen und Standort) eine vollständige Überprüfung durch einen Sachverständigen.
Quelle: Haustechnikdialog/SHK-Fachverband

Wir sind Ihr Fachbetrieb vor Ort, Sprechen Sie uns an!

Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland bereits im Jahre 2003 eine Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in das Baurecht aufgenommen. Mit der Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz vom 22.12.2003 ist der Einbau in Neubauten und umfangreichen Umbauten seit 31.12.2003 erforderlich.

Mit dem „Zweiten Landesgesetz zur Änderung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 04.07.2007 wurde die Rauchmelderpflicht mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren auf bestehende Wohnungen ausgeweitet. Nach dieser Änderung müssen ab 1. Juli 2012 in Wohnungen alle Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten

Wer muss die Rauchwarnmelderpflicht erfüllen?

Verantwortlich für den Einbau der Rauchwarnmelder sind die Eigentümer der Wohnungen. Sie sind auch für die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Melder verantwortlich, die durch wiederkehrende Prüfungen und regelmäßige Instandsetzungen zu gewährleisten sind (Vorgaben und Hinweise hierzu siehe Bedienungsanleitung des Geräts). Eine Übertragung dieser Aufgaben auf die Wohnungsnutzer (Mieter) muss vertraglich vereinbart werden.

Eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten im Bereich der alternativen- bzw. regenerativen Energien stehen Ihnen bei einer Modernisierung zur Verfügung. Die nachstehend aufgeführten Adressen geben Ihnen reichlich Auskunft über aktuelle Möglichkeiten für Bezuschussung oder zinsgünstige Darlehen.
Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
www.bafa.de

KFW – Förderbank der deutschen Wirtschaft
www.kfw.de

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